Gebietsänderungsvertrag

Fusion mit der Stadt Langen: Beschlüsse über den Gebietsänderungsvertrag

Nach dem Abschluss des Zukunftsvertrages am 7. Juli 2011 ist als nächster Schritt der Abschluss eines „Gebietsänderungsvertrages" im ersten Quartal 2012 erforderlich. Auf der Basis dieses Vertrages wird das Land das notwendige Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Frühjahr in die Wege leiten. Mit diesem Thema hat sich die Konferenz der Bürgermeister in ihrer Sitzung am 12. Januar 2012 befasst. Danach werden die entsprechenden Beschlüsse voraussichtlich in den Sitzungen der Räte in den Monaten Februar und März 2012 gefasst. Für das Gesetzgebungsverfahren ist weiterhin ein im Nds. Kommunalverfassungsgesetz nicht näher beschriebenes „Anhörungsverfahren" für die Einwohnerinnen und Einwohner durchzuführen. Auch die Einleitung dieses Verfahrens wird im Zusammenhang mit dem Gebietsänderungsvertrag in öffentlichen Sitzungen beschlossen. Die Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen, an den Sitzungen teilzunehmen und sich am Anhörungsverfahren zu beteiligen. Die öffentlichen Bekanntmachungen zu den Sitzungen dazu erfolgen rechtzeitig. Der Vertragsentwurf ist als Anlage beigefügt. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Langen unter www.langen.eu zu erhalten"

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